Sondereigentumsverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung wird in der Regel bei vermieteten Sondereigentum insbesondere Eigentumswohnungen, Garagen und Gewerbeflächen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgenommen. Es handelt sich um die Mietverwaltung des Sonder- und Teileigentums. Dies ist oft der Fall, wenn der Eigentümer eine größere räumliche Distanz zum Objekt hat oder der Eigentümer eine professionelle Verwaltung in der komplexen Angelegenheit des Mietrechts wünscht.
Unsere Aufgaben bei der Sondereigentumsverwaltung
Wir übernehmen im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung alle Aufgaben des Eigentümers. Hierzu zählen insbesondere die nachfolgenden Verwaltungsaufgaben:
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Inkasso der Mieten, Nebenkosten, Kautionen und sonstigen Einnahmen einschließlich Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens
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Treuhänderische Verwaltung der Kautionen und vergleichbarer Mietsicherheiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Sachliche und rechnerische Prüfung von objektbezogenen Rechnungen -
Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben in einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Buchhaltung, Ablage der Originalbelege
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Jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Eigentümer in Form einer geordneten Aufstellung aller im Kalenderjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben, vorzulegen bis zum 31.03. des Folgejahres in Schriftform
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Fristgerechte Erstellung fälliger Betriebskostenabrechnungen und deren Übermittlung an den Mieter
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Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen gegenüber dem Mieter
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Entgegennahme von Willenserklärungen des Mieters und sonstiger Vertragspartner, insbesondere von Kündigungen
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Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache von Abmahnungen
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Vergabe von Aufträgen für die Durchführung von Arbeiten der laufenden Instandhaltung bis zu einem vereinbarten Auftragswert je Einzelfall. Darüber hinausgehende Aufträge darf der Mietverwalter ohne Zustimmung des Auftraggebers nur in Auftrag geben, wenn dies zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich ist (Notgeschäftsführung).
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Beauftragung und Überwachung von Reparaturen und Bearbeitung von Versicherungsschäden im Sondereigentum
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Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
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Neuvermietungen (Separate Verrechnung von 1,19 Kaltmieten inkl. Mehrwertsteuer)
Lassen Sie Ihr Sondereigentum unsere Sorge sein.
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